Allgemeine Verkaufs- u. Lieferbedingungen
I. Geltungsbereich
1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
2. Diese Verkaufsbedingungen gelten für Geschäfte mit dem Besteller.
II. Vertragsschluss
1. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, dass in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder in Textform oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
2. Technische Änderungen sowie Änderungen unserer Produkte in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unseren Zulieferern.
4. Bei vereinbarter Rücknahme von originalverpackter Ware trägt der Käufer die Kosten der Rücklieferung sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3%.
III. Preise
1. Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage der im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Listenpreise zuzüglich Umsatzsteuer. Eine Berechnung der Umsatzsteuer unterbleibt nur in den Fällen, in denen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung von Ausfuhrlieferungen gegeben sind. Mangels besonderer Vereinbarung gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung. Bei einem Nettowarenwert unter 500,00 EUR berechnen wir eine Auftragsbearbeitungsgebühr in Höhe von 8,00 EUR zzgl. Versandkosten; ab 500,00 EUR liefern wir versandkostenfrei.
2. Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Liefertermin mehr als 6 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise des Verkäufers; übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10%, so ist der Käufer berechtigt, von der weiteren Vertragsausführung zurückzutreten.
IV. Zahlung
1. Zahlungen an unsere Vertreter bzw. Außendienstmitarbeiter sind nur zulässig, soweit diese eine vom Verkäufer unterschriebene Inkassovollmacht vorweisen können.
2. Rechnungen des Verkäufers sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum gewährt der Verkäufer 2% Skonto bzw. nach Vereinbarungen. Reparaturleistungen, Zubehör- und Ersatzteillieferungen sind sofort ohne Abzug zahlbar.
3. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers. Bei Zahlungen mittels Wechsel ist ein Skontoabzug ausgeschlossen.
4. Sofern dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, dieser insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Der Verkäufer ist in diesem Fall auch berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
5. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
V. Liefer- und Leistungszeit
1. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder bei deren Unterlieferanten eintreten - hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung, um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
2. Wenn die Behinderung länger als 6 Wochen dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.
3. Im Fall des vom Verkäufer nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzug haftet dieser für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15% des Lieferwertes.
4. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
5. Teillieferungen und entsprechende Abrechnungen sind zulässig, es sei denn, dass sie dem Besteller unzumutbar sind.
6. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.
VI. Gefahrübergang bei Versendung
1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an den Transport ausführende Personen übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
2. Auf Wunsch des Käufers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
2. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an den Verkäufer in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Der Verkäufer wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines lnsolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
3. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
VIII. Sachmängel
1. Sachmängelansprüche des Käufers setzten voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.
3. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gem. § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634 a Abs. 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt.
4. Bei Vorliegen eines Sachmangels innerhalb der Verjährungsfrist, dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, kann der Verkäufer nach seiner Wahl als Nacherfüllung den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern.
5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
6. Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die vom Verkäufer gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers gebracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
7. Rückgriffsansprüche des Käufers gegen den Verkäufer bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
8. Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels richten sich die Rechte des Käufers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
IX. Haftungsbeschränkung
1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Köpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht der Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
3. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf eine persönliche Schadensersatzhaftung unserer Geschäftsführer, Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
4. Achtung: Reparaturen an Elektrogeräten dürfen nur von autorisierten Elektrofachkräften durchgeführt werden.
X. Selektiver Vertrieb
1. Mit der Bestellung verpflichtet sich der Kunde, die nachfolgend festgelegten qualitativen Anforderungen an Präsentation, Beratung und Weiterverkauf unserer Produkte einzuhalten. Diese Anforderungen dienen dem Schutz der Marke, der Produktsicherheit sowie der Sicherstellung eines hochwertigen Kundenerlebnisses.
2. Zu den Anforderungen zählen:
- fachgerechte Beratung durch technisch geschultes Personal, nachgewiesen durch Teilnahme mindestens eines Mitarbeiters an unseren Produktschulungen;
- Präsentation der Produkte in einem markenkonformen Verkaufsumfeld mit funktionsfähigen Vorführgeräten in einer physischen Verkaufsstelle;
- Bereitstellung technischer Informationen und Supportangebote gemäß unseren Vorgaben.
3. Der Kunde ist bei Veräußerung der Produkte an einen Weiterverkäufer verpflichtet, sicherzustellen, dass dieser die Anforderungen gemäß Ziffer 2 ebenfalls einhält. Die Verpflichtung ist dem Weiterverkäufer vertraglich aufzuerlegen.
4. Der Kunde ist verpflichtet die Produkte nicht auf Online-Marktplätzen zum Verkauf anzubieten. Online-Marktplätze sind Plattformen, die Händler und potenzielle Kunden miteinander in Kontakt bringen, um direkte Käufe zu ermöglichen. Nicht als Online-Marktplätze gelten eigene Online-Shops des Kunden sowie solcher seiner Verbandsmitglieder oder Anschlusshäuser.
5. Es bleibt vorbehalten, die Einhaltung der Anforderungen nach Ziffer 2 regelmäßig zu überprüfen. Bei Verstößen kann nach vorheriger Abmahnung die Vertriebs- und Bestellberechtigung des Kunden widerrufen werden.
XI. Schlussbestimmungen
1. Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
2. Gerichtsstand ist Vaihingen/Enz.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.